Prof. Dr. Matthias Siegmann
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Schiedsrichter, Honorarprofessor.
Matthias Siegmann verbindet anwaltliche Strategie mit wissenschaftlicher Vertiefung und der Kenntnis (schieds)richterlicher Gedankengänge für ein bestmögliches Ergebnis in der Revisionsinstanz.
Über Prof. Dr. Matthias Siegmann
Matthias Siegmann ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig und wurde 2007 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Revisionsinstanz.
Ausbildung
Nach dem Studium in Freiburg und Norwich (GB) promovierte Matthias Siegmann – gefördert von der Studienstiftung des Deutschen Volkes – in Freiburg zu einem Thema an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Anwaltliche Tätigkeit
Nach dem Referendariat in Freiburg begann Matthias Siegmann 1993 seine anwaltliche Tätigkeit bei einem renommierten Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. 1998 gründete Matthias Siegmann daneben die Kanzlei Siegmann & Kollegen, der seit 2005 auch Jochen Höger angehörte. Dort betreute Matthias Siegmann bundesweit eine Vielzahl an wirtschaftlich bedeutenden Zivilprozessen in den Instanzen, darunter etwa auch den größten Anwaltshaftungsprozess der letzten Jahrzehnte für die damalige Sozietät Haarmann Hemmelrath.
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
2007 wurde Matthias Siegmann zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt und war sodann als Einzelanwalt beim Bundesgerichtshof tätig. Er hat seither mehr als 10.000 Revisions-, Nichtzulassungsbeschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren betreut und freut sich auf die Fortsetzung dieser Tätigkeit in der im Juli 2025 gegründeten Siegmann Höger Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof Partnerschaft mbB.
Weitere berufliche Tätigkeit
Matthias Siegmann war in den letzten zwanzig Jahren als parteibenannter Schiedsrichter oder Vorsitzender an einer Vielzahl größerer DIS-Schiedsverfahren beteiligt.
Lehrtätigkeit und Veröffentlichungen
Matthias Siegmann hat seit 2009 zahlreiche Lehrveranstaltungen an der Universität Heidelberg gehalten, die ihn 2016 zum Honorarprofessor ernannt hat. Bis heute unterrichtet er dort regelmäßig im Zivilprozess- und Insolvenzrecht. Daneben beteiligt er sich auch an der anwaltlichen Fortbildung, etwa beim jährlichen DAIvent in Travemünde im Bereich des Bankrechts.
Darüber hinaus ist Matthias Siegmann Mitherausgeber des Loseblatt-Werks Bankrecht und Bankpraxis und als Autor an verschiedenen führenden Kommentaren, insbesondere dem BeckOK BGB, dem MünchKomm InsO, dem Anwaltshandbuch Erbrecht und dem Münchener Handbuch für Gesellschaftsrecht beteiligt. Er hat eine Vielzahl an Aufsätzen und Anmerkungen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung veröffentlicht.
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