Siegmann | Höger
Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Wir streiten für Sie. Mit der Expertise aus jahrzehntelanger Tätigkeit in der Revisionsinstanz und einer immer neuen Freude am Obsiegen führen wir auch Ihren Rechtsstreit zum bestmöglichen Ergebnis. Ihr Erfolg ist unser Ziel.

Juristische Exzellenz auf Augenhöhe.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine kollegiale und respektvolle Zusammenarbeit mit den in den Vorinstanzen tätigen Kollegen, um die hinter der rechtlichen Auseinandersetzung stehenden Interessen unserer Mandanten zu verstehen und sie so bestmöglich in der Revisionsinstanz vertreten zu können.
Dieser Ansatz zahlt sich aus. In den bekannten Juve-Rankings gehörte die Einzelkanzlei von Matthias Siegmann seit vielen Jahren zu den Top-Kanzleien beim Bundesgerichtshof.
Highlights der letzten Jahre.
Als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof setzen Siegmann Höger ihre revisionsrechtliche Expertise gemäß dem Auftrag des Gesetzgebers in fast allen Gebieten des Zivilrechts ein. Nachfolgend finden Sie einige ausgewählte Fälle der letzten Jahre, in denen wir die Interessen unserer Mandanten beim Bundesgerichtshof erfolgreich durchgesetzt haben.
Stimmrechtszurechnung bei Kontrollerwerb.
Wir haben benachteiligte Aktionäre zweimal erfolgreich gegenüber der Deutschen Bank AG bei der Durchsetzung angemessener Pflichtangebote nach dem WpÜG im Zusammenhang mit der Postbankübernahme vertreten.
BGH, Urteil vom 13.12.2022 – II ZR 14/21, BGHZ 235, 295
BGH, Urteil vom 29.7.2014 – II ZR 353/12, BGHZ 202, 180
Schiedsverfahren und Zivilgerichtsbarkeit.
Wir haben eine beim Schiedsgericht unterlegene Schiedsklägerin, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Kernkraftwerks geltend gemacht hat, erfolgreich beim Bundesgerichtshof vertreten und dort die Aufhebung des Schiedsspruchs wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs erreicht.
BGH, Beschl. v. 18.7.2019 – I ZB 90/18, WM 2019, 1973
Diesel-Abgasskandal I.
Wir haben Geschädigte des Diesel-Abgasskandals erfolgreich gegenüber dem Hersteller (Volkswagen AG) bei der Durchsetzung deliktischer Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vertreten und das erste diesbezügliche Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof erstritten.
BGH, Urteil vom 25.5.2020 – VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316
Sammelklagen-Inkasso und RDG.
Wir haben drei Inkassogesellschaften erfolgreich beim Bundesgerichtshof vertreten und diesen in der jeweiligen Konstellation von der Zulässigkeit des Sammelklagen-Inkassos (Kein Verstoß gegen das RDG) überzeugt.
BGH, Urteil vom 27.11.2019 – VIII ZR 285/18, BGHZ 224/89 (wenigermiete.de)
BGH, Urteil vom 13.7.2021 – II ZR 84/20, BGHZ 230, 255 (Airdeal)
BGH, Urteil vom 13.6.2022 – VIa ZR 418/21, BGHZ 234, 125 (Financialright)
Abberufung eines Geschäftsführers im Profi-Fußball.
Wir haben für die Geschäftsführungsgesellschaft der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA beim Bundesgerichtshof erfolgreich die Abberufung von Martin Kind als deren Geschäftsführer durchgesetzt.
BGH, Urteil vom 16.7.2024 – II ZR 71/23, NJW 2024, 2985
Diesel-Abgasskandal II.
Wir haben Geschädigte des Diesel-Abgasskandals erfolgreich gegenüber dem Hersteller (Volkswagen AG) bei der Durchsetzung deliktischer Schadensersatzansprüche aus Schutzgesetzverletzung vertreten und das Grundsatzurteil zum Differenzschaden beim Bundesgerichtshof erstritten.
BGH, Urteil vom 26.6.2023 – VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245
Schaden durch Autowaschanlage.
Wir haben den Eigentümer eines Fahrzeugs, das bei der Nutzung einer Autowaschanlage beschädigt wurde, gegenüber dem Betreiber der Waschanlage bei der Geltendmachung diesbezüglicher Schadensersatzansprüche erfolgreich beim Bundesgerichtshof vertreten.
BGH, Urteil vom 21.11.2024 – VII ZR 39/24, NJW 2025, 435
Persönlichkeitsschutz und Presserecht.
Wir haben das Opfer einer Kindesentführung gegenüber dem ZDF erfolgreich beim Bundesgerichtshof vertreten und dort die (teilweise) Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers durchgesetzt.
BGH, Urteil vom 6.6.2023 – VI ZR 309/22, NJW 2024, 505
Erbbaurechtlicher Heimfallanspruch bei Nichterrichtung einer Moschee.
Wir haben eine Stadt in Baden-Württemberg gegenüber einem privaten Verein, der sich zur Errichtung einer großen Moschee auf einem Grundstück der Stadt verpflichtet hatte, erfolgreich bei der Durchsetzung des erbbaurechtlichen Heimfallanspruchs beim Bundesgerichtshof vertreten.
BGH, Urteil vom 19.1.2024 – V ZR 191/22, NJW-RR 2024, 506
Kunstfreiheit und Urheberschutz.
Wir haben einen bekannten deutschen Musikproduzenten gegen die Mitglieder der Musikgruppe „Kraftwerk“ wegen des von dem Musikproduzenten für ein von ihm geschaffenes Musikstück verwendeten Samples aus dem Lied „Metall auf Metall“ wiederholt (teilweise) erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof vertreten und dabei das Grundrecht der Kunstfreiheit verteidigt.
BGH, Urteil vom 30.4.2020 – I ZR 115/16, BGHZ 225, 222 (Metall auf Metall IV)
BGH, EuGH-Vorlage. v. 1.6.2017 – I ZR 115/16, GRUR 2017, 895 (Metall auf Metall III)
Postident-Videoverfahren.
Wir haben beim Bundesgerichtshof den Anspruch eines Kreditinstituts gegenüber einem Ehepartner auf Rückzahlung einer Darlehensvaluta aus einem Darlehensvertrag, welchen der andere Ehepartner mittels Postident-Videoverfahren für den anderen abgeschlossen hatte, erfolgreich durchgesetzt.
BGH, Urteil vom 26.9.2023 – XI ZR 98/22, NJW 2023, 3790
Deckungsanspruch aus D&O-Versicherung.
Wir haben einen Insolvenzverwalter, der abgetretene Deckungsansprüche der Insolvenzschuldnerin und deren früherem Vorstand gegen eine D&O-Versicherung geltend gemacht hat, erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof vertreten und diesen von der Unwirksamkeit einer diesbezüglichen Ausschlussklausel überzeugt.
BGH, Urteil vom 18.12.2024 – IV ZR 151/23, NJW 2025, 831
Nichtigkeit von Beschlüssen einer Rechtsanwaltsgesellschaft.
Wir haben den Gesellschafter einer Rechtsanwaltssozietät erfolgreich beim Bundesgerichtshof gegenüber der Partnerschaft wegen dessen Ausschluss aus der Partnerschaft vertreten.
BGH, Urteil vom 16.7.2024 – II ZR 100/23, WM 2024, 1672
Weitere Fälle, in denen wir für unsere Mandanten erfolgreich tätig waren:

Was andere über uns sagen.

offenes Ohr auch für die Wünsche der Instanzvertreter.”
(Juve-Rechtsmarkt 12/2022, S. 85)
(Juve-Rechtsmarkt 12/2020, S. 91)
exzellent formulierte Schriftsätze”
(Juve Handbuch 2018/2019, S. 642)

Bewährte Zusammenarbeit in neuer Gestalt: Die seit dem 1. Juli 2025 tätige Sozietät Siegmann Höger Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof Partnerschaft mbB setzt nahtlos die seit 2007 beim Bundesgerichtshof etablierte Einzelkanzlei von Matthias Siegmann fort.
Wir vertreten unsere Mandanten aber auch in allen anderen beim Bundesgerichtshof anfallenden Sachgebieten, etwa dem Baurecht, dem Mietrecht, dem Presserecht oder dem Recht des gewerblichen Rechtsschutzes.
Besondere Expertise besitzt die Sozietät darüber hinaus vor allem bei der Bewältigung von Massenverfahren, seien es umfängliche Verfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz, Sammelklagen im Kartellschadensersatzrecht, oder auch massenhafte Einzelverfahren (Wirecard-Komplex, Diesel-Komplex, Online-Glücksspiel).
Größere Zivilprozesse begleiten wir auch bereits beratend in der Berufungsinstanz.

Die Anwälte

Prof. Dr. Matthias Siegmann
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
Matthias Siegmann ist neben seiner langjährigen erfolgreichen Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof auch (zumeist parteibenannter) Schiedsrichter und lehrt als Honorarprofessor an der Universität Heidelberg.

Dr. Jochen Höger
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
Jochen Höger ist seit 2025 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen und war zuvor als selbständiger Rechtsanwalt bundesweit in den Instanzen, daneben aber auch in der Revisionsinstanz tätig.
Zahlen, Daten und Fakten unserer Kanzlei
Matthias Siegmann und Jochen Höger arbeiten seit mehr als 20 Jahren eng zusammen. Seit der Zulassung von Matthias Siegmann als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof im Jahr 2007 hat er mehr als 10.000 Verfahren betreut. Die daraus gewonnene Erfahrung zahlt sich für die Mandanten aus. Von bisher (Stand: 31. Mai 2025) ausweislich der Statistik des Bundesgerichtshofs im Jahr 2025 erfolgten 202 Revisionszulassungen hat Matthias Siegmann (noch) als Einzelanwalt allein 56 Revisionszulassungen (Stand: 31. Mai 2025) für seine Mandanten erstritten.



Gemeinsam zum Erfolg, kollegial, klar und zielorientiert.
Wichtig ist Siegmann Höger der kollegiale Austausch mit den in den Vorinstanzen tätigen Kolleginnen und Kollegen, deren Vortrag und Verfahrensführung unabdingbare Grundlage für den Erfolg in der Revisionsinstanz ist. Eine frühzeitige Abstimmung der Verfahrensführung vor dem Bundesgerichtshof mit den Instanzkollegen ist für uns selbstverständlich und dient dem gemeinsamen Ziel der Verteidigung und der Durchsetzung der Interessen der Mandanten in der dritten Instanz.